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   OVG Sachsen, 11.03.2008 - 4 B 699/06   

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OVG Sachsen, 11.03.2008 - 4 B 699/06 (https://dejure.org/2008,15192)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 11.03.2008 - 4 B 699/06 (https://dejure.org/2008,15192)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 11. März 2008 - 4 B 699/06 (https://dejure.org/2008,15192)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    VwVfG § 80 Abs. 2

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes im verwaltungsgerichtlichen Vorverfahren; Sachkenntnis und Rechtskenntnis einer Behörde als Kriterium für die Beurteilung der notwendigen Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes im verwaltungsgerichtlichen Vorverfahren; ...

  • Judicialis

    VwVfG § 80 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwVfG § 80 Abs. 2
    Vorverfahren; Rechtsanwalt; Hinzuziehung eines Bevollmächtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 15.11.2007 - 2 C 29.06

    Widerspruchsverfahren; öffentlich-rechtliches Dienst- oder Amtsverhältnis;

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.03.2008 - 4 B 699/06
    Die erforderliche Kostengrundentscheidung (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.11.2007, DVBl. 2008, 389, 390) liegt vor.

    Nicht anders als bei der Kostengrundentscheidung, die gegebenenfalls im Wege der Verpflichtungsklage erstritten werden muss (so zuletzt BVerwG, Urt. v. 15.11.2007, a. a. O.), ist bei der von einem Widerspruchsführer begehrten Folgeentscheidung nach § 80 Abs. 2 VwVfG die Verpflichtungsklage statthaft (siehe BVerwG, Urt. v. 17.12.2001, NVwZ-RR 2002, 446, 467).

  • BVerwG, 10.04.1978 - 6 C 27.77

    Antrag auf Verweigerung des Kriegsdienstes - Verweigerung des Kriegsdienstes mit

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.03.2008 - 4 B 699/06
    Die Frage, ob die Hinzuziehung eines Anwalts notwendig war, richtet sich nach den Rechtsgrundsätzen, die zu der entsprechenden Regelung in § 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO entwickelt wurden (BVerwG, Urt. v. 10.4.1978, BVerwGE 55, 299, 306; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 10. Aufl., Rn. 34).

    Entscheidend ist, ob sich ein verständiger Widerspruchsführer mit gleichem Kenntnistand bei der gegebenen Sachlage eines Rechtsanwalts bedient hätte, weil es ihm nach seinen persönlichen Verhältnissen und wegen der Schwierigkeiten der Sache nicht zuzumuten war, das Vorverfahren selbst zu führen (BVerwG, Urt. v. 10.4.1978, a. a. O.; Urt. v. 17.12.2001, a. a. O., Beschl. v. 1.2.2007 - 6 B 85.06 -, juris; ständige Rechtsprechung).

  • BVerwG, 17.12.2001 - 6 C 19.01

    Heranziehung zum Wehrdienst; Einberufungsbescheid; Abhilfebescheid; Kosten des

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.03.2008 - 4 B 699/06
    Nicht anders als bei der Kostengrundentscheidung, die gegebenenfalls im Wege der Verpflichtungsklage erstritten werden muss (so zuletzt BVerwG, Urt. v. 15.11.2007, a. a. O.), ist bei der von einem Widerspruchsführer begehrten Folgeentscheidung nach § 80 Abs. 2 VwVfG die Verpflichtungsklage statthaft (siehe BVerwG, Urt. v. 17.12.2001, NVwZ-RR 2002, 446, 467).

    Entscheidend ist, ob sich ein verständiger Widerspruchsführer mit gleichem Kenntnistand bei der gegebenen Sachlage eines Rechtsanwalts bedient hätte, weil es ihm nach seinen persönlichen Verhältnissen und wegen der Schwierigkeiten der Sache nicht zuzumuten war, das Vorverfahren selbst zu führen (BVerwG, Urt. v. 10.4.1978, a. a. O.; Urt. v. 17.12.2001, a. a. O., Beschl. v. 1.2.2007 - 6 B 85.06 -, juris; ständige Rechtsprechung).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.04.1997 - F 1 S 93/96

    Zuziehung eines Bevollmächtigten; Vorverfahren; Subventionsrechtliches Verfahren;

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.03.2008 - 4 B 699/06
    Nach diesem Maßstab ist die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts oder eines anderen Bevollmächtigten im Vorverfahren einer Gemeinde nur in Ausnahmefällen als notwendig anzusehen, weil zu erwarten ist, dass eine Gemeinde ihre eigenen Verwaltungsaufgaben wegen der Sach- und Fachkunde ihrer Bediensteten grundsätzlich ohne fremde Unterstützung ausführen kann (siehe VGH BW, Beschl. v. 21.6.1983, VBlBW 1983, 333; Beschl. v. 17.8.1992, VBlBW 1992, 470 f.; OVG LSA, Beschl. v. 29.4.1997, LKV 1998, 319).

    Komplexe Rechtsfragen, die die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch eine kleine Gemeinde ausnahmsweise rechtfertigen können (BayVGH, Beschl. v. 25.1.2000 - 26 C 99.2284 -, juris; OVG LSA, Beschl. v. 29.4.1997, a. a. O.), waren für die Durchführung des Widerspruchsverfahrens gegen den Widerrufsbescheid vom 18.9.2002 jedoch nicht zu klären.

  • BVerwG, 01.02.2007 - 6 B 85.06

    Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten im Vorverfahren; Bedeutung der

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.03.2008 - 4 B 699/06
    Entscheidend ist, ob sich ein verständiger Widerspruchsführer mit gleichem Kenntnistand bei der gegebenen Sachlage eines Rechtsanwalts bedient hätte, weil es ihm nach seinen persönlichen Verhältnissen und wegen der Schwierigkeiten der Sache nicht zuzumuten war, das Vorverfahren selbst zu führen (BVerwG, Urt. v. 10.4.1978, a. a. O.; Urt. v. 17.12.2001, a. a. O., Beschl. v. 1.2.2007 - 6 B 85.06 -, juris; ständige Rechtsprechung).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.08.1992 - 5 S 1665/92

    Widerspruchsverfahren: Zur Notwendigkeit der Zuziehung eines Rechtsanwalts durch

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.03.2008 - 4 B 699/06
    Nach diesem Maßstab ist die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts oder eines anderen Bevollmächtigten im Vorverfahren einer Gemeinde nur in Ausnahmefällen als notwendig anzusehen, weil zu erwarten ist, dass eine Gemeinde ihre eigenen Verwaltungsaufgaben wegen der Sach- und Fachkunde ihrer Bediensteten grundsätzlich ohne fremde Unterstützung ausführen kann (siehe VGH BW, Beschl. v. 21.6.1983, VBlBW 1983, 333; Beschl. v. 17.8.1992, VBlBW 1992, 470 f.; OVG LSA, Beschl. v. 29.4.1997, LKV 1998, 319).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.1983 - 2 S 708/83

    Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren durch die Ausgangsbehörde

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.03.2008 - 4 B 699/06
    Nach diesem Maßstab ist die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts oder eines anderen Bevollmächtigten im Vorverfahren einer Gemeinde nur in Ausnahmefällen als notwendig anzusehen, weil zu erwarten ist, dass eine Gemeinde ihre eigenen Verwaltungsaufgaben wegen der Sach- und Fachkunde ihrer Bediensteten grundsätzlich ohne fremde Unterstützung ausführen kann (siehe VGH BW, Beschl. v. 21.6.1983, VBlBW 1983, 333; Beschl. v. 17.8.1992, VBlBW 1992, 470 f.; OVG LSA, Beschl. v. 29.4.1997, LKV 1998, 319).
  • VGH Bayern, 25.01.2000 - 26 C 99.2284
    Auszug aus OVG Sachsen, 11.03.2008 - 4 B 699/06
    Komplexe Rechtsfragen, die die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch eine kleine Gemeinde ausnahmsweise rechtfertigen können (BayVGH, Beschl. v. 25.1.2000 - 26 C 99.2284 -, juris; OVG LSA, Beschl. v. 29.4.1997, a. a. O.), waren für die Durchführung des Widerspruchsverfahrens gegen den Widerrufsbescheid vom 18.9.2002 jedoch nicht zu klären.
  • VG Trier, 24.05.2017 - 7 K 2266/17

    Ausschluss von Gemeinderatssitzung der Ortsgemeinde Lampaden wegen Befangenheit

    Bei Gemeinden wird in der Rechtsprechung auch grundsätzlich angenommen, dass diese ihre eigenen Verwaltungsaufgaben ohne fremde Unterstützung ausführen können, auch wenn sie selbst nicht als Ausgangsbehörde tätig geworden sind (vgl. hierzu im Zusammenhang mit der Frage der Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltsgebühren eines von einer Ortsgemeinde beauftragten Rechtsanwaltes zur Durchführung eines Widerspruchsverfahrens: OVG Sachsen, Urteil vom 11. März 2008 - 4 B 699/06 - juris Rn. 27).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.06.2018 - 3 L 195/18

    Erstattungsfähigkeit der Kosten einer Anwaltsgesellschaft, die sich im

    In Anlehnung an die Rechtsprechung zur Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten durch einen behördlichen Widerspruchsführer (vgl. u. a. Sächs. OVG, Urteil vom 11. März 2008 - 4 B 699/06 -, juris Rn. 27 [m. w. N.]) ist im Übrigen auf die vorhandene Sach- und Fachkunde der Gesellschafter der Personengesellschaft abzustellen, die zweifellos juristisch vorgebildet sind.
  • OVG Sachsen, 25.05.2009 - 4 E 37/08

    Vorverfahren; Hinzuziehung; Gemeinde

    Regelmäßig kann erwartet werden, dass eine Gemeinde in der Lage ist, ihre eigenen Verwaltungsaufgaben wegen der Sach- und Fachkunde ihrer Bediensteten ohne fremde Unterstützung auszuführen (SächsOVG, Urt. v. 11.3.2008, SächsVBl 2008, 189).
  • VG Cottbus, 05.07.2019 - 6 K 678/16

    Abgabenrechtliche Nebenforderungen

    Denn der Beklagte hat sich im Klageverfahren vorbehaltlos auf die Klage eingelassen und das Fehlen des Vorverfahrens nicht gerügt (vgl. OVG Bautzen, Urteil vom 11. März 2008 - 4 B 699/06, beck-online; Kopp/Schenke, VwGO, 20. Aufl., 2014, § 68 Rdnr. 28).
  • VG Cottbus, 05.07.2019 - 6 K 679/16

    Abgabenrechtliche Nebenforderungen

    Denn der Beklagte hat sich im Klageverfahren vorbehaltlos auf die Klage eingelassen und das Fehlen des Vorverfahrens nicht gerügt (vgl. OVG Bautzen, Urteil vom 11. März 2008 - 4 B 699/06, beck-online; Kopp/Schenke, VwGO, 20. Aufl., 2014, § 68 Rdnr. 28).
  • VG Cottbus, 07.06.2019 - 6 K 1955/15

    Wasseranschlussbeitrag

    Denn der Beklagte hat sich im Klageverfahren vorbehaltlos auf die Klage eingelassen und das Fehlen des Vorverfahrens nicht gerügt (vgl. OVG Bautzen, Urteil vom 11. März 2008 - 4 B 699/06, beck-online; Kopp/Schenke, VwGO, 20. Aufl., 2014, § 68 Rdnr. 28).
  • VG Cottbus, 24.05.2023 - 6 K 786/20
    Der Beklagte hat sich nämlich im gerichtlichen Verfahren vorbehaltlos auf die Klage eingelassen und, ohne das Fehlen eines Vorverfahrens zu rügen, Klageabweisung beantragt (vgl. Sächsisches OVG, Urteil vom 11. März 2008 - 4 B 699/06 -, juris; Kopp/Schenke, VwGO, 28. Aufl. 2022, § 68 Rn. 28).
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